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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18   

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https://dejure.org/2019,85706
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18 (https://dejure.org/2019,85706)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2019 - L 14 U 117/18 (https://dejure.org/2019,85706)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - L 14 U 117/18 (https://dejure.org/2019,85706)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Da es sich bei diesen Berechnungsfaktoren jeweils um zahlenmäßig abgrenzbare Teilbeträge handelt, die einander nicht wechselseitig beeinflussen, durfte sich die Klägerin zum einen auf die Teilanfechtung des Umlagebeitrags und zum anderen auch auf die Veranlagung ihres Unternehmens zum Abschätztarif nach § 182 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 SGB VII i.V.m. §§ 40 Abs. 1, 41 Abs. 2 und 2 sowie Anlage 1 der Satzung bzw. der Zuordnung einer Risikogruppe nach § 182 Abs. 2 Satz 2 SGB VII i.V.m. § 47 Abs. 1 bis 3 sowie der Anlage 2 der Satzung beschränken und konnte die Bescheide im Übrigen, d.h. hinsichtlich des Grundbeitrags nach § 182 Abs. 2 Satz 4 SGB VII i.V.m. § 46 der Satzung sowie die Berechnung/Berücksichtigung einer Härtefallregelung nach § 221b SGB VII i.V.m. § 49a der Satzung, bestandskräftig (§ 77 SGG) werden lassen (siehe hierzu BSG, Urteil vom 20. August 2019 - Az.: B 2 U 35/17 R - Rn. 7, 8 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Diese "Mitteilung" ist keine bloße Bekanntgabe einer kraft Gesetzes bestehenden Zahlungspflicht, sondern ein an den Beitragspflichtigen gerichtetes vollstreckbares Zahlungsgebot ("Beitragsbescheid" - siehe BSG, Urteil vom 20. August 2019 - Az.: B 2 U 35/17 R - Rn. 9 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Damit bindet der Verwaltungsakt über die Feststellung der behördlichen Zuständigkeit im Grundlagenbescheid die Beteiligten in der Sache, weil die Klägerin diesen durch Nichteinlegung des gegebenen Rechtsbehelfs (Widerspruch) unanfechtbar werden ließ (§ 77 Halbsatz 1 SGG - siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 20. August 2019 - Az.: B 2 U 35/17 R - Rn. 13 m.w.N. - zitiert nach juris).

    Insofern würde hier das gestufte Beitragsverfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung lediglich aus der bescheidmäßigen Zuständigkeits-feststellung und der eigentlichen bescheidmäßigen Beitragsfestsetzung bestehen (so im Ergebnis auch die Prüfung des BSG in seinem Urteil vom 20. August 2019 - Az.: B 2 U 35/17 R - Rn. 12, 13, 14 - für die Beitragserhebung gegenüber Inhabern einer Jagdgemeinschaft - zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 27.01.2016 - L 2 U 394/15

    Veranlagung und Beitragsberechnung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Andererseits ist anerkannt, dass die Veranlagungsentscheidung auch als eigener Regelungsbestandteil zusammen mit der Beitragsfestsetzung erfolgen kann (so Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2014 - Az.: L 2 U 448/12 - Rn. 46 und Urteil vom 27. Januar 2016 - Az.: L 2 U 394/15 - jeweils zitiert nach juris; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, K § 182 Rn. 27 m.w.N.; Roßkopf in Lauterbach, § 182 Rn. 21 und § 183 Rn. 21a; Roßkopf - "Die Veranlagungsentscheidung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung" in Agrar- und Umweltrecht 2016, Seite 281, 283 f.; Feddern in jurisPK-SGB VII, § 182 Rn. 12.5).

    Damit ist sie der Forderung, im Interesse des besseren Verständnisses ihrer Beitragsbescheide auf die Unterscheidung zwischen Veranlagung und Beitragsfestsetzung bereits im Verfügungssatz hinzuweisen und das Bestimmtheitsgebot des § 33 Abs. 1 SGB X zu beachten (so Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Januar 2016 - Az.: L 2 U 394/15 - Rn. 92, 93 - zitiert nach juris), ausreichend nachgekommen.

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Abgestellt wird mithin auf standardisierte Arbeitsbedarfswerte, wobei wegen der mit dem einheitlichen Abschätzungstarif einhergehenden Typisierung nach dem Durchschnittsmaß gewisse Härten hinzunehmen sind (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - Az.: 2 RU 61/81 - Rn. 18 - zitiert nach juris; siehe auch Roßkopf in Lauterbach, SGB VII, § 182 Rn. 18 f. und 53 m.w.N.).

    Für die rechtliche Bewertung ist daher regelmäßig unerheblich, ob der Satzungsgeber mit seinen Vorgaben die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 15. Dezember 1982 - Az.: 2 RU 61/81 - Rn. 18 m.w.N. - zitiert nach juris).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Dementsprechend ist den Unfallversicherungsträgern bei dem Erlass ihrer Satzungsbestimmungen ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - Az.: B 2 U 21/02 R - Rn. 21 - zitiert nach juris siehe auch Fedder in juris-PK-SGB VII, § 182 Rn. 15; Roßkopf in Lauterbach, SGB VII, § 182 Rn. 50 f.).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Wegen des gestuften Beitragsverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung, das auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung gilt (Roßkopf in Lauterbach, § 185 SGB VII, Rn. 21 a), werden nämlich die Zuständigkeit und Veranlagung dort im Regelfall nicht mehr geprüft (BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - Az.: B 2 U 4/16 R - Rn. 11 mit Verweis auf Mutschler - "Gestuftes Beitragsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung" in WzS 2009, Seite 353, 355, 356).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Durch den von der Beklagten zum Verfahren gereichten Beitragsbescheid vom 1. August 2017 für das Beitragsjahr 2016 ist zudem der noch mit Bescheid vom 22. August 2016 berechnete Beitragsvorschuss ersetzt worden, denn durch Erlass des endgültigen Beitragsbescheides (§ 168 SGB VII) tritt eine endgültige Regelung ein und der Verwaltungsakt über die einstweilige Regelung der Erhebung eines Beitragsvorschusses wird auf andere Weise erledigt (§ 39 Abs. 2 SGB X - siehe hierzu BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - Az.: 2 RU 8/90 - Rn. 15 und BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014 - Az.: B 2 U 11/13 R - Rn. 11, 12 - jeweils zitiert nach juris; Spellbrink in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, SGB VII, § 164 Rn. 6).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Eine auf den einzelnen Betrieb individuell abgestimmte Beitragsbemessung kommt nach der Rechtsprechung des BSG nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 2005 - Az.: B 2 U 15/04 R - Rn. 22 - zitiert nach juris).
  • BSG, 18.03.2015 - B 2 U 8/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Leistungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Der Streitwert ist vorliegend nicht nach § 52 Abs. 2 GKG mit dem Auffangstreitwert von Euro 5.000 Euro festzusetzen, wie es das BSG z.B. für Entscheidungen über Fragen der Mitgliedschaft angenommen hat (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. April 2013 - Az.: B 2 U 8/13 R - Rn. 59 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Maßgeblich ist vielmehr, ob sachgerechte oder plausible Gründe für die autonome Rechtsetzung bestehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24. Januar 1991 - Az.: 2 RU 62/89 - Rn. 19 - zitiert nach juris).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 14 U 117/18
    Die Satzung kann Mindest- oder Grundbeiträge festlegen, § 182 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 SGB VII. Diesen gesetzlichen Vorgaben entspricht die Satzung, wobei der Beklagten bei ihrer Umsetzung ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - Az.: B 2 U 2/00 R - Rn. 20 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 17.12.2014 - L 2 U 448/12

    Veranlagungs- und Beitragsbescheide in der gesetzlichen landwirtschaftlichen

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 23/95

    Vereinbarkeit einer Satzungsregelung mit höherrangigem Recht

  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 8/90

    Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten - Versicherungspflicht in

  • SG München, 30.04.2014 - S 1 U 5039/13

    Bildung eines standardisierten Arbeitsbedarfswerts je Flächen- und Tiereinheit

  • LG Ravensburg, 30.07.2019 - 2 O 164/19

    Widerruf eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen: Widersprüchlichkeit und

    Der Auffassung des OLG München (Beschluss vom 30.07.2018 - 17 U 1469/18 -), dass es für einen Verbraucher offensichtlich sei, dass die Bank zu seinen Gunsten auf die Verzinsung des Darlehens beim Widerruf verzichte, sowie der Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts (HansOLG, Urteil vom 11.10.2017 - 13 U 334/16 -), dass es bezüglich der Bezugnahme auf den "vereinbarten Sollzins" offensichtlich sei, dass es sich um einen Formulardarlehensvertrag handelt, der - auch damit der Darlehensgeber die Gesetzlichkeitsfiktion für sich in Anspruch nehmen kann, welcher er sich bei einem Weglassen dieses Satzes begeben würde - für verschiedene Vertragsgestaltungen offen sein muss (ähnlich OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2018 - 14 U 117/18 -), kann nicht gefolgt werden.
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